Plakolli Entrümpelung & Umzug

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Nachlassauflösungen, Umzüge, Transporte, Demontage- und Entsorgungsleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Plakolli Entrümpelung & Umzüge, Fritz-Funke-Straße 3, 44149 Dortmund, Deutschland, und seinen Kunden über die Durchführung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Nachlassauflösungen, Betriebsauflösungen, Umzügen, Transporten, Demontagearbeiten, Abtransporten sowie damit verbundenen Entsorgungs- und Verwertungsleistungen.

Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung von Plakolli Entrümpelung & Umzüge zustande.

Für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind insbesondere das Angebot, die Auftragsbestätigung und ausdrücklich getroffene Vereinbarungen maßgeblich.

Bei einer vorherigen Besichtigung werden Umfang und Aufwand der Arbeiten nach bestem Wissen eingeschätzt. Die bei der Besichtigung vorgenommene Einschätzung stellt grundsätzlich keine Garantie für eine bestimmte Menge, ein bestimmtes Gewicht oder eine bestimmte Beschaffenheit des zu entsorgenden Materials dar.

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, insbesondere zusätzliche Demontage-, Abbruch-, Reinigungs-, Transport- oder Entsorgungsarbeiten, können gesondert berechnet werden.

3. Angaben und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere Angaben über:

  • die Größe und Beschaffenheit des Objekts,
  • die Anzahl und Art der zu entrümpelnden Räume,
  • Keller, Dachböden, Garagen, Schuppen und sonstige Nebenflächen,
  • Etagen und vorhandene Aufzüge,
  • Zugangs- und Transportwege,
  • besonders schwere oder sperrige Gegenstände,
  • Gefahrenquellen und Vorschäden,
  • gefährliche oder besonders zu behandelnde Abfälle sowie
  • sonstige für die Durchführung relevante Besonderheiten.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden können.

4. Gegenstände und Eigentumsverhältnisse

Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, über die zur Entrümpelung und Entsorgung übergebenen Gegenstände zu verfügen und deren Entfernung zu beauftragen.

Persönliche Unterlagen, Wertsachen, Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente, Datenträger und sonstige Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder eindeutig zu kennzeichnen.

Plakolli Entrümpelung & Umzüge ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Räumungsbereich auf versteckte Wertsachen oder persönliche Gegenstände zu durchsuchen.

Für Gegenstände, die aufgrund fehlender oder unklarer Kennzeichnung entfernt wurden, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

5. Entrümpelung und Entsorgung

Plakolli Entrümpelung & Umzüge übernimmt die Verbringung und Entsorgung der im Auftrag vereinbarten Gegenstände und Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Die Entsorgung erfolgt je nach Art des Materials über geeignete Entsorgungs- oder Verwertungswege.

Gegenstände oder Materialien, deren Entsorgung besonderen gesetzlichen Anforderungen oder speziellen Entsorgungswegen unterliegt, sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

6. Gefährliche und problematische Abfälle

Insbesondere folgende Stoffe und Materialien sind vor Auftragserteilung bzw. spätestens vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen:

  • Asbest und asbesthaltige Materialien
  • Chemikalien
  • Farben und Lacke
  • Lösungsmittel
  • Öle und sonstige gefährliche Flüssigkeiten
  • Gasflaschen
  • Batterien und Akkumulatoren
  • medizinische oder infektiöse Abfälle
  • kontaminierte Materialien
  • unbekannte Stoffe
  • radioaktive Stoffe
  • sonstige gefährliche Abfälle

Werden solche Stoffe ohne vorherige Mitteilung vorgefunden, ist Plakolli Entrümpelung & Umzüge berechtigt, deren Entfernung bzw. Entsorgung abzulehnen oder hierfür ein gesondertes Angebot zu unterbreiten.

7. Eigentumsübergang an entsorgten Gegenständen

Soweit Gegenstände ausdrücklich zur Entsorgung übergeben werden, ist der Kunde damit einverstanden, dass diese abtransportiert und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang verwertet oder entsorgt werden.

Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Kunde mit Übergabe der zur Entsorgung bestimmten Gegenstände auf seine Eigentumsrechte hieran.

Eine Übernahme von Gegenständen zur Verwertung, zum Verkauf oder zur anderweitigen Weiterverwendung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

8. Zusatzarbeiten und Mehraufwand

Stellt sich vor oder während der Durchführung heraus, dass der tatsächliche Aufwand erheblich von den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Umständen abweicht, können zusätzliche Kosten entstehen.

Dies kann insbesondere der Fall sein bei:

  • zusätzlichen Räumen oder Flächen,
  • größeren als angegebenen Mengen,
  • zusätzlichen Gegenständen,
  • besonders schweren oder sperrigen Gegenständen,
  • nicht nutzbaren oder fehlenden Aufzügen,
  • erschwerten Zugängen oder langen Laufwegen,
  • zusätzlichen Etagen,
  • erforderlichen Demontagearbeiten,
  • zusätzlichen Transportfahrten,
  • besonderen Entsorgungskosten oder
  • nicht mitgeteilten Problemstoffen.

Soweit möglich, wird der Kunde vor Durchführung wesentlicher Zusatzleistungen über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert.

9. Demontagearbeiten

Demontagearbeiten, die über das einfache Entfernen frei beweglicher Gegenstände hinausgehen, müssen grundsätzlich ausdrücklich vereinbart werden.

Hierzu gehören beispielsweise die Demontage von Küchen, Möbeln, Regalen, Lampen, Bodenbelägen, Einbauten oder sonstigen fest verbundenen Gegenständen.

Arbeiten an Strom-, Gas-, Wasser- oder sonstigen technischen Anlagen werden nur durchgeführt, soweit hierfür die erforderlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Fachkenntnisse und Genehmigungen vorliegen.

10. Umzüge und Transporte

Bei vereinbarten Umzugs- und Transportleistungen gelten zusätzlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungsbeschreibungen.

Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die zu transportierenden Gegenstände transportfähig und soweit erforderlich entsprechend verpackt sind.

Besondere, empfindliche, besonders wertvolle oder außergewöhnlich schwere Gegenstände sind vor Durchführung des Transports mitzuteilen.

Für die Haftung bei Umzugs- und Transportleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

11. Zugang zum Objekt

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist.

Erforderliche Schlüssel, Zugangscodes oder sonstige Zugangsmöglichkeiten sind rechtzeitig bereitzustellen.

Kann der Auftrag aufgrund fehlender Zugangsmöglichkeiten oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, kann der dadurch entstehende Aufwand nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechnet werden.

12. Schutz von Gebäude und Inventar

Plakolli Entrümpelung & Umzüge führt die vereinbarten Arbeiten mit der erforderlichen Sorgfalt durch.

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gefahrenstellen, empfindliche Oberflächen, Vorschäden und sonstige Besonderheiten hinzuweisen.

Nicht erkennbare Vorschäden oder Mängel an Böden, Wänden, Türen, Treppen, Decken, Aufzügen oder sonstigen Gebäudeteilen können nicht ausgeschlossen werden.

Für schuldhaft verursachte Schäden haftet Plakolli Entrümpelung & Umzüge nach den gesetzlichen Vorschriften.

13. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Ein vereinbarter Festpreis gilt ausschließlich für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang und die dort zugrunde gelegten Bedingungen.

Zusatzleistungen und zusätzlicher Aufwand werden gesondert berechnet, soweit diese nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug zur Zahlung fällig.

14. Terminvereinbarung und Terminverschiebung

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

Kann ein Termin aus Gründen, die Plakolli Entrümpelung & Umzüge nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird der Kunde unverzüglich informiert und nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Verkehrsbehinderungen, behördlicher Maßnahmen, Arbeitsausfällen, technischer Störungen oder vergleichbarer Ereignisse berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung des Termins.

15. Stornierung durch den Kunden

Bei einer Stornierung eines bereits vereinbarten Auftrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können dem Kunden berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16. Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag unter die gesetzlichen Widerrufsvorschriften fällt, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Über das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Widerrufsfrist und die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesondert informiert.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den vorzeitigen Beginn der Dienstleistung.

17. Haftung

Plakolli Entrümpelung & Umzüge haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet Plakolli Entrümpelung & Umzüge nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

18. Foto- und Dokumentationsaufnahmen

Soweit dies zur Dokumentation des Auftrags, zur Beweissicherung oder zur Feststellung des Arbeitsfortschritts erforderlich ist, können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Fotos der Arbeitsbereiche angefertigt werden.

Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf Webseiten, sozialen Medien oder anderen öffentlichen Plattformen erfolgt nicht ohne erforderliche gesonderte Einwilligung.

19. Verbraucherstreitbeilegung

Plakolli Entrümpelung & Umzüge ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zulässig ist.

21. Gerichtsstand

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Plakolli Entrümpelung & Umzüge Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

22. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

23. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Kontakt

Plakolli Entrümpelung & Umzüge
Fritz-Funke-Straße 3
44149 Dortmund
Deutschland

Telefon: +49 (0) 1575 3229726
E-Mail: info@plakolli-entruempelung.de

Stand: September 2026

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